Krankenhäuser müssen mit weiteren Prüfungen rechnen.
3 Krankenhäuser in Niedersachsen mit 15 Fragen zum allgemeinen Datenschutzrecht,zu den Betroffenenrechten und zur Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme (OH-KIS) abgefragt.
Es ist davon auszugehen, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange ist, denn es scheint bei allen zufällig gewählten Krankenhäuser noch einige Dinge schief zu laufen.
Die Landesdatenschutzbeauftragte hält es für notwendig auch ein Datenschutz-Team im Krankenhaus zu benennen um auf allen Ebenen das Natenschutzniveau zu erreichen, welches in einer Organisation wie ein Krankenhaus (aber auch eine größere Arztpraxis) zwingend erforderlich ist.
Datenschutzbeauftragter muss mehr Zeit haben:
Frau Babara Thiel erklärt das es bei der hohen Anzahl von Verarbeitungen, sei es im Patienten oder Personalbereich dringend notwendig ist mindestens einen Datenschutzbeauftragten mit genug Zeit auszustatten um auch im Fall von Betroffenenanfragen oder Datenschutzpannen sofort reagieren zu können.
Keine Rücksicht bei Datenschutzverstöße
Ausdrücklich wurde noch mal erklärt, dass die LDSB keine Rücksicht nehmen kann wenn durch eine unzureichendes Management oder weil der DSB nicht zu erreichen ist, die Frist einer Datenschutzverletzung zur Meldung nicht eingehalten werden kann.
Anmerkung Lowcos GmbH:
Es ist sicherlich ein kluger Schachzug, sich neben der internen Regelung einen Mitarbeiter mit der Aufgabe des DSB zu betreuen einen externen Fachmann für das Datenschutzmanagement zu beauftragen.