Jahresabschlussprüfung 2022

Wirtschaftsprüfer sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung verpflichtet, auf die Gesellschaft gefährdende Risiken hinzuweisen.

Derartige Risiken können sich u.a. aus der mangelnden Umsetzung der seit 25. Mai 2018 anwendbaren EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Diese Risiken können aufgrund der in der DSGVO vorgesehenen erheblichen Bußgelder zu hohen Rückstellungen führen, schlimmstenfalls zu einer Weigerung des Wirtschaftsprüfers zur Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks

Wirtschaftsprüfer warnen Firmen, die kein Datenschutzmanagement im Unternehmen integriert haben.

Geschäftsführer und Vorstände sollten daher, soweit noch nicht geschehen, Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen der DSGVO in Unternehmen ergreifen, um so sicherzustellen, dass das Unternehmen spätestens zum Zeitpunkt der Jahresabschlussprüfung DSGVO-konform ist. 

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2, 3 HGB) sind verpflichtet, eine Risikoberichterstattung in Form eines Lageberichtes beizufügen. Der Lagebericht soll Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit die Gesellschaft gefährdende Entwicklungen erkannt hat. Derartige Risiken können sich u.a. aus einer fehlenden Umsetzung der Anforderungen der DSGVO im Unternehmen ergeben. 

Wirtschaftsprüfter